Teilnahmebedingung und Bewerbung
Einbezogen werden Produktionen des Zeitgenössischen Tanzes, der Performancekunst des Tanztheaters bzw. Theaters. Der Preis wird an die jeweiligen Regisseure/Regisseurinnen bzw. Choreograph(inn)en vergeben.
Prämiert werden dabei die in der jeweils laufenden Saison (September bis Juni) entstandenen Stücke, die alleinstehend als abendfüllende Produktionen bezeichnet werden können und zur Aufführung kommen. Produktionen an festen, öffentlich-rechtlich getragenen Theatern oder mit maßgeblicher Beteiligung öffentlich-rechtlicher Institutionen betriebene Theater wie Schauspielhaus, Oper oder Theater der Jungen Welt werden nicht berücksichtigt.
Die Produktionen müssen einen eindeutigen Bezug zum Großraum Leipzig haben. Das heißt, in Leipzig entstanden sein oder durch in Leipzig ansässige Personen verwirklicht worden sein. Dabei reicht es aus, dass die Person in Leipzig wohnhaft ist und das Stück in Leipzig aufgeführt wurde.
Ausgezeichnet werden können ausschließlich Regisseure/Regisseurinnen, Performance-Künstler(innen) oder Choreograph(inn)en, die sich hauptberuflich oder in überwiegendem Maße als solche betätigen.
Produktionen, die sich nicht eindeutig zu den oben genannten Kunstformen zählen lassen können, sollte die Jury eine solche als besonders interessant und förderungswürdig erachten, ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen. Die Jury entscheidet in einfacher Mehrheit über die Einbeziehung solcher Produktionen (Puppentheater, Kabarett etc.).
Der Preis kann maximal an zwei aufeinanderfolgenden Jahren an die gleiche Person oder Gruppe verliehen werden.
Um den Preis können sich alle zu den oben genannten Gruppen zugehörigen Regisseure /Regisseurinnen und Choreograph(inn)en bewerben, die eine Premiere in der jeweiligen Saison haben.
Die Bewerbung erfolgt online über die Website des Leipziger Bewegungskunst e.V. Die Bewerbungsfrist läuft jeweils vom 1. Juni eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres für Produktionen der laufenden Spielzeit, die zwischen 1. September und 31. Mai aufgeführt werden. Die Bewerbung muss jedoch bis spätestens 4 Wochen vor der Premiere oder Aufführung des betreffenden Stückes in Leipzig eingereicht sein!
Die Jury hat ein Vorschlagsrecht für weitere Produktionen und kann Bewerbungen ablehnen, sofern sie nicht den oben genannten Kriterien entsprechen.
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